Welche rechtlichen Bedingungen bei Mülltonnenboxen gibt es?

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Mit einer Mülltonnenbox schaffen Sie Mülltonnen aus dem Blickfeld und schützen sie vor dem Zugriff durch Unbefugte sowie vor Witterungseinflüssen. Aber vor dem Aufstellen sollten Sie sich damit auseinandersetzen, welche rechtlichen Bedingungen an den Aufbau und dem Standort gebunden sind. Wir informieren Sie über alles, was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt bzw. welche Rechtssprechungen es bisher gegeben hat. Bei Fragen oder Zweifeln sollten Sie sich in jedem Fall entsprechend beraten lassen.

Wo darf ich Mülltonnenboxen aufstellen?

Nach § 43 Abs. 2 Satz 2 HBauO muss zwischen Mülltonnen und den Fenstern und Türen der Nachbarn bzw. Mietern ein Abstand von mindestens zwei Metern gewährleistet sein. Auf diese Weise soll möglichen Gesundheitsgefahren durch Abfall vorgebeugt werden. Sofern die Wohnungsnutzer oder Nachbarn ihre Einwilligung zu einer Unterschreitung der Abstandsvorgaben nicht erteilt haben, sind laut § 14 Nr. 1 WEG die Eigentümer dazu verpflichtet, sich an diese Abstandsvorgaben zu halten. Auch wenn eine geschlossene Mülltonnenbox die Verbreitung von Gerüchen mindert, halten Sie den entsprechenden Abstand auch in diesem Fall ein.

Das Aufstellen von Müllbehältnissen nahe der Grundstücksgrenze ist von den direkten Nachbarn grundsätzlich zu dulden. In der Regel sollten Sie einen Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze nicht unterschreiten. Geht von Ihrem Abfallbehältnis trotz Mülltonnenbox ein starker Geruch aus oder werden schlimmstenfalls Ungeziefer und/oder durch die Tonne angelockt, hat Ihr Nachbar Anspruch auf Versetzung der Mülltonne (zu dem THema siehe auch unseren Blogartikel „Wildtiere in der Mülltonne – was tun?“). Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass durch Ihre Mülltonnenbox bei der Leerung kein unzumutbarer Lärm für die Nachbarschaft entsteht.

Die Rechte der Nachbarn beim Aufbau von Mülltonnenboxen

Das Nachbarrecht schränkt das grundsätzliche Recht eines Wohnungs- bzw. Hauseigentümers, mit seinem Eigentum beliebig zu verfahren und über sein Grundstück zu bestimmen, dahin gehend ein, dass er Rücksicht auf seine Nachbarn und deren Grundstücke nehmen muss.

Das Nachbarrecht besteht unter anderem aus dem Hammerschlags- und aus dem Leiterrecht:

  • Hammerschlagsrecht: Das Hammerschlagsrecht gestattet einem Grundstücksbesitzer, ein Nachbargrundstück zu betreten und von diesem aus bauliche Maßnahmen an seinem eigenen Bauwerk durchzuführen.
  • Leiterrecht: Das Leiterrecht hingegen gestattet einem Grundstücksbesitzer das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Nachbargrundstück sowie die vorübergehende Lagerung von Werkzeugen und Materialien, welche für die baulichen Maßnahmen notwendig sind. 

Möchten Sie eine Mülltonnenbox aufstellen und müssen Sie dafür das Grundstück Ihres Nachbarn betreten, so muss er Ihnen dieses Recht einräumen. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie dies vorher mitteilen. Je nach Landesrecht hat dies zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Beginn der baulichen Maßnahmen zu erfolgen.

Sollten durch die Mülltonnenboxen Schäden am Nachbargrundstück aufgetreten sein, müssen Sie dafür haften. Ein Beispiel: Auf dem Grundstück eines Hauses steht eine Mülltonnenbox aus Beton, die direkt an die Hauswand des Nachbarn angrenzt. Aus diesem Grund wurde die Hausdämmung an der Stelle ausgespart, was nun zu Feuchtigkeitsproblemen an der unmittelbar anliegenden Innenseite geführt hat. In diesem Fall hat der Eigentümer das Recht, seinen Nachbarn dazu aufzufordern, die Box zu Reparaturzwecken zu versetzen. Nach Beendigung der Maßnahme muss der ursprüngliche Zustand der Box wiederhergestellt werden.

Besonderheiten bei denkmalgeschützten Häusern

Bundesweit stehen etwa 1.000.000 Immobilien unter Denkmalschutz. Um welche Gebäude es sich dabei explizit handelt, ist im jeweiligen Denkmalschutzgesetz der Länder festgehalten.

Da an denkmalgeschützten Immobilien ein öffentliches Interesse besteht, erklären Sie sich mit dem Erwerb für den Erhalt von dieser verantwortlich.

Wollen Sie Veränderungen an dem Objekt vornehmen, müssen diese mit der regionalen Denkmalschutzbehörde abgeklärt und von ihr genehmigt werden - und zwar vor der Umsetzung. Ein spezieller Gutachter für denkmalgeschützte Häuser kann mit Ihnen besprechen, welche Umbaumaßnahmen möglich sind.

Neben der Gestaltung des Hauses ist auch das Grundstück an sich vom Denkmalschutz betroffen. Das gesamte Grundstück muss der denkmalgeschützten Behörde entsprechend gestaltet werden. Klären Sie also vorher ab, ob eine Mülltonnenbox zu dem Charakter eines denkmalgeschützten Hauses passt. Letztlich genehmigen die Behörden nahezu alle Baumaßnahmen, die die Aussagekraft des denkmalgeschützten Hauses nicht beeinträchtigen. Eine Mülltonnenbox, die optisch zu dem Charakter des Hauses passt, dürfte in der Regel problemlos auf dem Grundstück einer denkmalgeschützten Immobilie aufgestellt werden können.

Fazit

In den meisten Fällen ist das Aufstellen einer Mülltonnenbox problemlos möglich. Wir empfehlen Ihnen auch unseren Blogartikel zum Thema Lärmschutz bei Mülltonnen.

An dieser Stelle geben wir Ihnen allerdings auch den Hinweis, dass unsere Informationen und Angaben ohne Gewähr sind. Wollen Sie kein Risiko eingehen und rechtlich auf der richtigen Seite sein? Dann setzen Sie sich mit dem Ordnungsamt oder einem Anwalt in Verbindung. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, ist es ohnehin unabdingbar, vor der Aufstellung Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufzunehmen.

Weitere Informationen zur Rechtslage bei Mülltonnenboxen

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