Mit der Nutzung von Mülltonnen und Müllcontainern gehen oftmals Geräuschbeeinträchtigungen einher. Dies hat schon so manchen Nachbarschaftsstreit vom Zaun gebrochen. Grund genug, uns mit Lärm und Lärmschutz bei Mülltonnen und Müllcontainern zu beschäftigen.
Wir erklären Ihnen, welche Faktoren die Geräuschentstehung durch Mülltonnen begünstigen und zeigen Wege auf, wie die Abfallentsorgung in Zukunft geräuschlos geschehen könnte.
Lärmentstehung durch Mülltonnen
Logisch: Wenn Müllcontainer, Tonnen & Co. nicht aktiv genutzt werden, verursachen sie naturgemäß keine Geräusche. Anders sieht es hingegen aus, wenn Personen diese befüllen oder sie für die Abholung an die Straße stellen.
Eine Mülltonne, die über einen holprigen Weg, etwa aus Kopfsteinpflaster, gerollt wird, sorgt für einen hohen Geräuschpegel. Gerade in Innenhöfen, Kellern oder anderen akustisch engen Räumen entsteht dabei ein lautes, störendes Scheppern. Dies fällt dann nicht nur im Augenblick des Herausstellens negativ auf, sondern auch bei der Leerung durch die Müllabfuhr und dem abschließenden Hereinholen der Tonne.
Hinzu kommt, dass das Öffnen und Schließen der Deckel laut sein kann – je nach Intensität. Insbesondere bei alten Mülltonnen aus Eisen ist dieses Geräusch störend. Wer dann Tonnen und Container in den Abend- oder gar in den Nachtstunden befüllt, macht sich im gesamten Wohngebiet definitiv keine Freunde.
Welche Regelungen zum Lärmschutz gibt es?
Für den Lärm durch Mülltonnen gelten die üblichen Lärmschutzregelungen.
Diese besagen, dass Sie (natürlich auch Ihr Nachbar und alle Anwohner) Mülltonnen nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr für die Abholung nach vorne an die Straße stellen dürfen. Dies gilt ebenfalls für die Befüllung der Abfallbehältnisse. An diese Verordnung zum Lärmschutz hat sich ebenfalls die Müllabfuhr zu halten. Andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen die Nachtruhe. In diesem Zeitraum sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten. Dazu gehört demnach das Befüllen, das Rollen und auch die Leerung von Müllbehältern.
Lärmentwicklung durch Mülltonnen minimieren
Um die Lärmbelästigung durch Mülltonnen zu verringern, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
- Stellen Sie die Mülltonnen (soweit praktikabel) an einem Standort Ihres Grundstücks auf, der möglichst weit von Wohnungen etc. entfernt ist.
- Wählen Sie einen entsprechend schallgedämpften Untergrund, auf den Sie die Müllcontainer stellen. Wiese liegt im Gegensatz zu Beton beispielsweise klar im Vorteil. Allerdings darf die Entscheidung für einen Untergrund nicht zu Lasten der Funktionalität gehen und sich das Rollen somit als (zu) schwierig gestalten.
- Eine Mülltonnenbox kann eventuell der Lärmentwicklung beim Auf- und Zuklappen des Deckels entgegensteuern.
- Größere Mülltonnenhäuser erfüllen diesen Zweck noch besser, da es sich um komplett umbaute Flächen handelt, auf denen die eigentlichen Abfallbehälter stehen. Der Schall kann sich weniger bzw. schlechter ausbreiten, als es bei freistehenden Mülltonnen der Fall ist.
- Polsterungen an der Mülltonne selbst können wahre Wunder bewirken. Befestigen Sie Gummistutzen am Boden der Tonne. Dies sorgt dafür, dass das Befüllen deutlich leiser vonstattengeht. Auch eine Polsterung an der Rückseite der Tonne ist hilfreich. Diese verhindert, dass Deckel und Tonnenkorpus lautstark gegeneinander knallen. Zusätzlich können Sie eine gummiartige Dichtung rund um den Mülltonnendeckel in Erwägung ziehen.
- Tauschen Sie die Reifen aus Hartplastik gegen welche aus Gummi aus.
- Stellen Sie die Müllcontainer möglichst weit von Wohnungsfenstern weg. Der Mindestabstand sollte 1,50m betragen.
Fazit
Vollkommen geräuschlos geht die Abfallentsorgung leider nicht vonstatten. Doch mit unseren Tipps können Sie die Lärmreduzierung durch Mülltonnen und Container auf ein Minimum reduzieren. Nichtsdestotrotz sollten Sie die allgemeingültigen Regeln der Nachtruhe zum Lärmschutz nicht außer Acht lassen.
Wie Sie sehen, ist ein friedliches und leises Miteinander innerhalb der Nachbarschaft und des Wohngebiets gar nicht so schwierig – und Ihre Abfälle können Sie dennoch weiterhin entsorgen.