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Mülltonne anmelden - das sollten Sie beachten

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In Deutschland ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Mülltonnen zu beantragen und anzumelden. Wie und wo das funktioniert und was Sie dabei berücksichtigen müssen, hängt von der jeweiligen Region ab.

Im RESORTI-Blog geben wir Ihnen Informationen an die Hand, damit die Anmeldung von Mülltonnen reibungslos verläuft.
Bitte beachten: Dieser Blogbeitrag ist rein informativ und zur Ergänzung und Nutzung unseres Sortiments gedacht. RESORTI bietet weder die Möglichkeit zur Anmeldung noch zum Austausch von Mülltonnen an. Sie können entsprechende Anfragen direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde platzieren.

Beantragen einer Mülltonne

Als Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung müssen Sie sich mit der Beantragung von Mülltonnen beschäftigen. Dies erfolgt in der Regel über die Gemeindeverwaltung Ihres Landkreises.

Vor Ort vorzusprechen, ist heute in der Regel nicht mehr notwendig: In den meisten Kommunen ist die Anmeldung der Abfallbehältnisse über die jeweilige Internetseite möglich, genauso wie eine Abmeldung oder Ummeldung. Teilweise können Sie in diesem Schritt auch die Abstände zwischen einzelnen Leerungen festlegen.

Für die Anmeldung eines Abfallbehältnisses benötigen Sie in der Regel ein vorgefertigtes Antragsformular Ihrer Gemeinde. Falls dies nicht vorhanden ist, ist die Stellung eines formlosen Antrags möglich. Zudem müssen Sie einen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie der Eigentümer oder der Verwalter des entsprechenden Grundstücks sind.

Wollen Sie eine Mülltonne anmelden, ist das immer zum Ersten des folgenden Monats möglich.

Welche Mülltonne ist Pflicht?

Bei der Beantragung von Restmülltonne & Co. haben Sie die Wahl aus verschiedenen Optionen. Damit Sie Ihren Pflichten nachkommen, erklären wir Ihnen, welche Vorgaben es gibt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet zum Bereitstellen einer Bio- sowie einer Restmülltonne. Für Verpackungsabfälle und Altpapier gibt es oftmals gelbe und blaue Säcke, die die Müllabfuhr abholt, wenn sie an einem geeigneten Platz vor dem Haus stehen (in dem Zuge empfehlen wir auch unseren Blogartikel: „Mülltonnen vor Diebstahl schützen“). Zusätzlich zu den im KrWG festgelegten Tonnen können die einzelnen Gemeinden in ihren Abfallsatzungen weitere Behältnisse für verschiedene Abfälle als verpflichtend festlegen. Als Beispiel:

  • Wertstofftonnen
  • Glastonnen
  • Papiertonnen

 

 

Informieren Sie sich also vorher genau, was bei Ihnen vor Ort zusätzlich zur Restmüll- und zur Biotonne vorhanden sein muss.

Neben der Frage nach den verschiedenen Abfallbehältnissen ist auch die jeweils benötigte Mülltonnengröße wichtig. Die Frage, ob 120, 240 oder mehr Liter für die Behältergröße sinnvoll sind, hängt grundsätzlich von der Personenzahl im Haushalt ab. Welches Volumen eines Abfallbehältnisses pro Person und pro Woche vonnöten ist, entnehmen Sie der Gemeindesatzung. Größere Tonnen als vorgeschrieben erhalten Sie in der Regel problemlos.

Verschiedene Mülltonnen - Mülltonne anmelden - RESORTI Mülltonnenboxen

Wie hoch sind die Mülltonnengebühren?

Die erstmalige Anmeldung von Mülltonnen ist kostenfrei. Melden Sie hingegen mehrmals im Jahr Abfallbehältnisse an, ab oder um, fallen Gebühren, die sich meist um 20 Euro betragen.

Dazu kommen die regelmäßigen Müllgebühren. Die Kosten für die Abfallentsorgung legt Ihre Kommune fest. Mitunter variieren diese stark. Die Berechnung geschieht auf Grundlage der Anzahl und Größe der Tonnen, die Sie für Ihr Grundstück benötigen. Die Mülltonnengebühren liegen zwischen circa 10 und 100 Euro monatlich. Diese große Spannbreite ist darauf zurückzuführen, dass die Größe der Behältnisse (von 60 bis zu 1.100 Litern) ebenfalls breit gefächert ist.

Damit die monatlichen Gebühren für Ihren Abfall nicht zu hoch werden, empfehlen wir Ihnen, sich vorher zu erkundigen, ob Sie selber kompostieren dürfen. Ist dies möglich, geben Sie es bei der Anmeldung der Mülltonnen an. Eine weitere Option ist, sich mit Ihren Nachbarn Mülltonnen zu teilen.

Wer zahlt die Mülltonnengebühren – Mieter oder Vermieter?

Als Grundstückseigentümer haben Sie die Verpflichtung, dieses an die lokale Abfallentsorgungseinrichtung der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises anzuschließen und für die Gebühren aufzukommen. Mieter müssen nichts unternehmen, Kosten für die Abfallbehälter entstehen ihnen allerdings trotzdem.

Die Gebühren des Grundstückseigentümers oder der Hausverwaltung legt dieser im Rahmen der Nebenkosten in der Regel auf alle Mieter um. Dies erfolgt entweder pro Kopf oder abhängig von der Wohnfläche. Wichtig ist hierbei, dass dies im Sinne der Wirtschaftlichkeit erfolgt: Sind die Mülltonnen etwa zu groß, ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet, diese gegen kleinere und damit einhergehend günstigere auszutauschen. Übrigens: Die Hausordnung kann auch festhalten, ob die Mieter für die Reinigung der Mülltonne verantwortlich sind oder nicht.

Fazit

Sie sehen: Bei der Anmeldung für Mülltonnen gilt für Grundstückseigentümer und Hausverwalter einiges zu berücksichtigen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Als Mieter haben Sie mit den Müllgebühren nur indirekt etwas zu tun. Entsteht der Eindruck, dass die Behältnisse in Ihrem Haus unverhältnismäßig hoch sind, teilen Sie dies der Verwaltung beziehungsweise dem Eigentümer mit. Gegebenenfalls ist eine Senkung der Nebenkosten möglich.

Übrigens: Falls Sie Fragen zur Entsorgung und zum Austausch von Mülltonnen haben, finden Sie bei uns ebenfalls hilfreiche Informationen.

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